Rechtsanwalt Klaus
RA Harald Klaus
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Ich, Rechtsanwat Harald Klaus, Jahrgang 1960, bin seit 1990 Rechtsanwalt und zugleich seit 1999 Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Weitere Schwerpunkte liegen im Bereich des Speditionsrechts und Transportrechts sowie des Straßenverkehrsrechts einschließlich des Ordnungswidrigkeitenrechts.
Ich bin Mitautor im Steuerberater Rechtshandbuch und bearbeitet dort u. a. die Themenbereiche Kündigungsschutzrecht sowie Betriebsverfassungsrecht.